Gefahrguthinweis

Information der Öffentlichkeit
gem. § 8a der zwölften Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (Störfall-Verordnung – 12. BImSchV)
über den Betriebsbereich
Pflanzenschutzmittellager Bamberg
Mainstraße 5
96052 Bamberg
der Agrar Terminal Bamberg GmbH
Allgemeine Hinweise
Das Agrarterminal Bamberg liegt im Bamberger Hafen Becken 2, Kai 3. Es stellt als Drehscheibe vielfältige Umschlags- und Lagermöglichkeiten zur Verfügung.
Mit geschultem, erfahrenem Fachpersonal sind wir Ihr Ansprechpartner in Punkto Güterumschlag Straße - Schiene - Wasser, Hafenlogistik und Lagerung. Wir bieten Ihnen ein umfassendes Portfolio, denn jedes Produkt verlangt eine spezifische Handhabung. Unser Fokus liegt auf Getreide-, Futtermittel- und Düngerumschlag für die Agrarbranche. Daneben bieten wir ein Gefahrgutlager für Pflanzenschut
Pflicht der Betreiber solcher Betriebsbereiche ist es, die Öffentlichkeit über diese Anlagen zu informieren.
Unser Gefahrgutlager befindet sich zurzeit im ruhenden Betrieb. Aktuell sind keinerlei Gefahr- oder sonstige Güter mehr im Pflanzenschutzmittellager eingelagert.
Sobald eine erneute Einlagerung von Gefahrgütern erfolgt, werde wir Sie rechtzeitig in Kenntnis setzen.
Tätigkeiten im Betriebsbereich
Unser Pflanzenschutzmittellager in Bamberg ist ein reiner Lagerbetrieb. In den fünf Lagerabschnitten können wir bis zu 400 to Pflanzenschutzprodukte lagern. Die zu lagernden Produkte werden seitens der Hersteller oder Speditionen per LKW in geprüften und zugelassenen Gebinden angeliefert, mittels Gabelstapler entladen und entsprechend ihren Gefahrenmerkmalen in die jeweiligen Lagerbereiche eingelagert. Im Lager werden keine Gebinde geöffnet oder Produkte umgefüllt.
Das aktuell inaktive Gefahrgutlager steht vorerst leer.
Bereits vor der Errichtung des Pflanzenschutzmittellagers in Bamberg wurden mögliche Störfälle analysiert und das Lager mit entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen, wie einem flüssigkeitsdichten und medienbeständigen Boden, feuerbeständige Wände, Brandschutztore, Lüftungsanlagen, Brandmelde- und automatischer Löschanlage ausgestattet.
Die Sicherheitseinrichtungen werden regelmäßig überprüft und, wenn erforderlich, auf den Stand der Sicherheitstechnik nachgerüstet.
Art der gelagerten Stoffe

Im Betriebsbereich Pflanzenschutzmittellager Bamberg können Stoffe mit folgenden Gefahrenmerkmalen gelagerten werden:

1. akut toxisch, d. h. lebensgefährlich oder giftig bei Einatmen, Verschlucken oder Hautkontakt wirken
2. bei wiederholter Exposition Organe schädigen
3. ätzend, d. h. schwere Haut- oder Augenschäden verursachen
4. extrem entzündbar, leicht entzündbar oder entzündbar sein
5. gesundheitsschädlich beim Einatmen oder Verschlucken bzw. sensibilisierend wirken oder Augen, Haut oder Atemwege reizen
6. gewässerschädigend wirken
Auswirkungen möglicher Störfälle

Trotz aller Sicherheitsvorkehrungen besteht immer ein geringes nicht bestimmbares Restrisiko.
Störfallrelevante Ereignisse können sein:

1. Havarie eines oder mehrerer Gebinde
2. Brand
3. Explosion

Die Auswirkungen einer Havarie bleiben aufgrund der in den Lagerbereichen und auf der Umschlagfläche vorgesehenen Rückhaltesysteme auf den Betriebsbereich beschränkt.
Auswirkungen auf die Umwelt sind im Falle einer Havarie nicht zu erwarten.
Ein Ereignis, dass auch Auswirkungen außerhalb des Betriebsbereiches hinaus haben könnte, wäre der Brandfall. Produkte, von denen eine größere Brandgefahr ausgehen kann, sind entzündbare Flüssigkeiten sowie entzündbare druckverflüssigte Gase als Treibgase in Druckgaspackungen. Diese Produkte werden im Pflanzenschutzmittellager Bamberg in einem gesonderten Lagerabschnitt entsprechend dem Stand der Sicherheitstechnik gelagert.
Ein Brand wird durch die Brandmeldeanlage früh erkannt und durch die automatische Löschanlage gelöscht. Gleichzeitig wird die Feuerwehr über die ILS Bamberg-Forchheim alarmiert. Rauchgase werden erst nach dem Öffnen des Lagerbereiches durch die Feuerwehr freigesetzt. Bei einem Brand im Lager können die Auswirkungen über den Betriebsbereich hinausgehen. Bei einem Schwelbrand ist im Nahbereich (< 200 m) eine Gefährdung von Personen und eine Schädigung der Umwelt möglich. Bei einem Vollbrand verändern sich die Verhältnisse durch die thermische Überhöhung. Mit zunehmender Entfernung kann die Schwelle zur Geruchsbelästigung überschritten werden, eine Gefährdung der Bevölkerung und der Umwelt besteht dann aber nicht mehr.
Eine Explosion größeren Ausmaßes ist aufgrund der kleineren Verpackungseinheiten eher unwahrscheinlich.
Bei Eintritt eines Störfalles werden sofort das Amt für Umwelt-, Brand- und Katastrophenschutz, der Stadt Bamberg informiert.
Die Stadt Bamberg als örtliche Gefahrenabwehrbehörde leitet erforderliche Maßnahmen ein, um Auswirkungen des Störfalles auf dem Betriebsgelände des Betriebsbereiches zu begrenzen. Sie sorgt in Abstimmung mit der Agrar Terminal Bamberg GmbH ebenfalls dafür, dass etwaig Betroffene über das Schadensereignis in der erforderlichen Weise informiert werden. Den Anordnungen der Stadt Bamberg zur Bekämpfung der Auswirkungen außerhalb des Betriebsgeländes ist unbedingt Folge zu leisten.
Im Folgenden geben wir Ihnen in Kurzform einige Informationen und Empfehlungen, wie Sie im Ereignisfall richtig handeln:

IM NOTFALL RICHTIG REAGIEREN
WIE WERDE ICH ALARMIERT?

1. Durch Lautsprecherdurchsagen der Polizei oder Feuerwehr
2. Durch Rundfunk- oder Fernsehdurchsagen
3. NINA Notfall-Informations- und Nachrichten-App des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe

WIE ERKENNE ICH EINE GEFAHR?

1. Durch sichtbare Zeichen, wie Feuer und Rauch
2. Durch Geruchswahrnehmung
3. Durch Reaktionen des Körpers, wie Übelkeit oder Augenreizung

WAS MUSS ICH ZUERST TUN?

1. Suchen Sie geschlossene Räume auf!
2. Schließen Sie alle Türen und Fenster und stellen Sie vorhandene Lüftungs- und Klimaanlagen ab. Berücksichtigen Sie das auch, wenn Sie sich in einem Auto befinden!
3. Informieren Sie Ihre Nachbarn!
4. Nehmen Sie vorübergehend Mitbürger auf, wenn es nötig sein sollte!
Geschlossene Räume schützen zunächst wirkungsvoll vor reizenden oder giftigen Gasen.
WAS MACHE ICH DANACH?

1. Schalten Sie das Radio ein, falls vorhanden auch den Fernseher oder Informieren Sie sich über das Internet.
2. Unternehmen Sie nichts auf eigene Faust, warten Sie stattdessen auf Nachrichten und Hinweise der zuständigen Behörden. Halten Sie sich an diese Empfehlungen!
Warten Sie die Entwarnung ab!
WAS KANN ICH SONST NOCH TUN?

1. Gehen Sie bei ungewohnten Gerüchen in das oberste Stockwerk, da Gase meist schwerer als Luft sind und in Bodennähe bleiben.
2. Halten Sie sich bei lästiger Geruchswahrnehmung nasse Tücher vor Mund und Nase, um keine Stoffe einzuatmen!

WAS SOLLTE ICH AUF KEINEN FALL TUN?

1. Benutzen Sie nicht das Telefon. Die Telefonleitungen werden für die Einsatzkräfte benötigt.
2. Verlassen Sie vor der Entwarnung nicht unaufgefordert das Haus, auch nicht, um sich zu Fuß oder mit dem Auto zu entfernen. Sie würden sich zusätzlich gefährden. Bedenken Sie auch, dass Verkehrswege u. U. von Einsatzkräften benötigt werden.
Behördliche Überwachung
Als Betriebsbereich der unteren Klasse wird das Pflanzenschutzmittellager Bamberg regelmäßig überwacht. In regelmäßigen Abständen erfolgt eine Inspektion durch das Amt für Umwelt-, Brand- und Katastrophenschutz der Stadt Bamberg. Die jüngste Vor-Ort-Besichtigung erfolgte am 17.10.2019.
Weitere Informationen
Wichtige Telefonnummern:
Feuerwehr
112
Polizei
110
Weitere Auskünfte erhalten Sie durch
Agrar Teminal Bamberg GmbH
Ansprechpartner: Herr Müller
Tel.: 0951 – 96 660 – 0
Fax: 0951 – 96660 – 60
Stadt Bamberg
Amt für Umwelt-, Brand- und Katastrophenschutz
Michelsberg 10
96049 Bamberg
Tel.: 0951 – 87 – 0